Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Zweck des Vereins ist es, durch den Aufbau und den Betrieb einer nicht-kommerziellen Werkstatt für Eigenproduktionen vor Ort, welche FabLab genannt wird, Ideen, Projekte und Tätigkeiten auf den Gebieten der Kunst und Kultur, dem Handwerk- und der Handarbeit, der Volks- und Berufsbildung, sowie der Forschung und Wissenschaft zu fördern.
Der Vereinszweck soll unter anderem durch folgende Mittel erreicht werden:
Mitglieder des Vereins sind persönliche und institutionelle Mitglieder.
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Ihre Höhe und Fälligkeit ist in der Beitragsordnung geregelt, welche von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. Der Vorstand darf zum Zwecke einer ausgeglichenen Kasse am Jahresende eine Umlage erheben, wenn diese dem Vereinszweck dient. Umlagen dürfen in ihrer Höhe maximal eines Jahresbeitrags umfassen. Grundlage für die Bemessung der Umlage ist die Höhe eines Jahresbeitrags für ordentliche Mitglieder.
Die Organe des Vereins sind:
Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören auch:
Alle Wahlen können mittels Abstimmung per Handzeichen erfolgen, sind auf Antrag aber geheim durchzuführen.
Die in den Vorstandssitzungen und in den Mitgliederversammlungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen. Niederschriften sind in der Folgesitzung durch das entsprechende Organ zu beschließen. Protokolle (Niederschriften) über Vorstandsbeschlüsse sind vom Sitzungsleiter, Protokolle (Niederschriften) über Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen.
Die Statuten regeln das Miteinander im FabLab, insbesondere stellen sie die Hausordnung dar. Die Statuten werden von der Mitgliederversammlung beschlossen, enthalten aber in jedem Fall die Zivilklausel.
Das FabLab Hamm-Westfalen ist Teil eines internationalen Netzwerks von offenen Werkstätten mit dem Ziel, das Wissen über digitale und manuelle Fertigung zu verbreiten und interessierten Menschen kreatives Werken zu ermöglichen. Als Teil dieses Netzwerks folgen wir grundsätzlich den gleichen Werten und Vorstellungen, manifestiert in der so genannten FabCharter.
Die Tätigkeit des Vereins beschränkt sich ausschließlich auf zivile Zwecke. Aus diesem Grund ist es verboten, im FabLab Hamm-Westfalen Waffen bzw. Waffenteile herzustellen oder Konstruktionsdateien, die die Herstellung von Waffen oder Waffenteilen ermöglichen, zu verteilen oder anzufertigen. Im FabLab ist es ebenfalls verboten, geeignete Konstruktionsverfahren zu entwickeln oder zu erforschen, die einen Bau von Waffen oder Waffenteilen ermöglichen.
Stand: 16.12.2019